Das Verkehrsrecht umfasst alle straßenverkehrsrechtlichen sowie auf Kraftfahrzeuge bezogenen Regelungen und überschneidet sich daher mit vielen Rechtsgebieten. Zivilrechtliche Bereiche können hier ebenso betroffen sein wie strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Bereiche.
In unserer Kanzlei bearbeiten daher sowohl Hr. Rechtsanwalt Dr. Geiger als auch Hr. Rechtsanwalt Röhrig verkehrsrechtliche Mandate – Dr. Geiger in der Position als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ein Fehlverhalten im Straßenverkehr kann einerseits eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder die Handynutzung am Steuer, andererseits kann ein Fehlverhalten auch als Straftat verfolgt werden, wofür Freiheits- oder Geldstrafen verhängt werden können. In beiden Fällen führt oft die Verkehrskontrolle dazu, dass ein Verstoß gegen die Verkehrsordnung aufgedeckt wird. Es ist aber auch möglich, dass ein Verkehrsteilnehmer Strafanzeige erstattet.
Die Delikte sind sehr vielfältig und reichen von kleineren Ordnungsverstößen wie Falschparken bis hin zu Tötungsfällen. Dr. Geiger als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Hr. Rechtsanwalt Röhrig als Fachanwalt für Strafrecht vertreten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, die eine Ordnungswidrigkeit oder Straftaten darstellen.
Im Bereich Verteidigung in Verkehrsstrafsachen betrifft das u.a.:
Die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen) beinhaltet u.a. folgende Fälle:
Sie haben Probleme im Zuge eines Gebrauchtwagenkaufs? Es geht um Schadensersatzansprüche nach dem Verkehrsunfall? Sie benötigen rechtliche Hilfe, weil Ihnen der Führerschein entzogen wurde? Mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Geiger steht Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC (drgeiger.adac-vertragsanwalt.de) zur Verfügung, der bestens mit der Rechtslage in diesen und vielen weiteren verkehrsrechtlichen Fällen vertraut ist. Ob bei der Beurteilung von Haftungsfragen oder der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Versicherern – unsere Kanzlei besitzt das richtige Know-how für Ihre Situation.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei folgenden Themen:
Unfallregulierung
Kaskoregulierung
Vertretung in Führerscheinsachen
Autokauf
Autoreparatur
Leasing
Wenn Sie Hilfe brauchen oder Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Montag - Donnerstag:
9.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
9:00 - 13.00 Uhr
Telefon: 08821 53051
E-Mail: kanzlei@gap-gr.de