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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle straßenverkehrsrechtlichen sowie auf Kraftfahrzeuge bezogenen Regelungen und überschneidet sich daher mit vielen Rechtsgebieten. Zivilrechtliche Bereiche können hier ebenso betroffen sein wie strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Bereiche.

In unserer Kanzlei bearbeiten daher sowohl Hr. Rechtsanwalt Dr. Geiger als auch Hr. Rechtsanwalt Röhrig verkehrsrechtliche Mandate – Dr. Geiger in der Position als Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Strafrechtliche Fälle im Verkehrsrecht

Ein Fehlverhalten im Straßenverkehr kann einerseits eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder die Handynutzung am Steuer, andererseits kann ein Fehlverhalten auch als Straftat verfolgt werden, wofür Freiheits- oder Geldstrafen verhängt werden können. In beiden Fällen führt oft die Verkehrskontrolle dazu, dass ein Verstoß gegen die Verkehrsordnung aufgedeckt wird. Es ist aber auch möglich, dass ein Verkehrsteilnehmer Strafanzeige erstattet.

Die Delikte sind sehr vielfältig und reichen von kleineren Ordnungsverstößen wie Falschparken bis hin zu Tötungsfällen. Dr. Geiger als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Hr. Rechtsanwalt Röhrig als Fachanwalt für Strafrecht vertreten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, die eine Ordnungswidrigkeit oder Straftaten darstellen.

Im Bereich Verteidigung in Verkehrsstrafsachen betrifft das u.a.:

  • Trunkenheitsfahrt
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung

Die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen) beinhaltet u.a. folgende Fälle:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsunterschreitung
  • Alkohol- oder Drogenfahrt
  • Parkverstoß
  • Handyverstoß

Zivil- und verwaltungsrechtliche Fälle im Verkehrsrecht

Sie haben Probleme im Zuge eines Gebrauchtwagenkaufs? Es geht um Schadensersatzansprüche nach dem Verkehrsunfall? Sie benötigen rechtliche Hilfe, weil Ihnen der Führerschein entzogen wurde? Mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Geiger steht Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC (drgeiger.adac-vertragsanwalt.de) zur Verfügung, der bestens mit der Rechtslage in diesen und vielen weiteren verkehrsrechtlichen Fällen vertraut ist. Ob bei der Beurteilung von Haftungsfragen oder der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Versicherern – unsere Kanzlei besitzt das richtige Know-how für Ihre Situation.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei folgenden Themen:

Unfallregulierung

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Sachschäden
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Personenschäden

Kaskoregulierung

  • Geltendmachung von Ansprüchen aus der Teilkaskoversicherung
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus der Vollkaskoversicherung

Vertretung in Führerscheinsachen

  • Fahrerlaubnisentzug nach Alkohol- oder Drogenfahrt
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
  • Ausländischer Führerschein
  • „Führerscheintourismus“

Autokauf

  • Fragen zum Kauf oder Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen
  • Sachmängelhaftung (z.B. „Wandelung“, Minderung, Schadenersatz, Arglist)
  • Garantie

Autoreparatur

  • Fragen zur Autoreparatur
  • Sach- und Werkmängelhaftung (z.B. Nachbesserung, Schadenersatz)
  • Garantie

Leasing

  • Leasingvertrag
  • Probleme bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs

 

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