Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1952 durch Herrn Rechtsanwalt Helmut Mersch gegründet und wird seit 2001 durch uns, die Rechtsanwälte Dr. Gunnar Geiger und Michael Röhrig, fortgeführt. Damit wir Sie fachkundig und kompetent unterstützen können, haben wir unsere Tätigkeitsfelder eingegrenzt und uns spezialisiert:
Dr. Gunnar Geiger ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Michael Röhrig ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Wir sind zudem auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig, welches u.a. Mietrecht, Immobilienrecht sowie Forderungseinholung und Forderungsabwehr umfasst. Sollten Sie Beratung zu einem Rechtsgebiet wünschen, in dem wir nicht tätig sind, helfen wir Ihnen gern mit einer Empfehlung für einen anderen, auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalt weiter.
Das Honorar des Rechtsanwaltes wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich in der Regel nach dem Gegenstandswert beziehungsweise dem Streitwert und insbesondere dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.
Die Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren und weiteren Kosten teilen wir Ihnen bereits zu Beginn des Mandates mit und klären Sie über die Möglichkeit des Abschlusses von Honorar- und Vergütungsvereinbarungen auf, ferner über eine gegebenenfalls mögliche Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung oder eine Beantragung von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Gerne können Sie über das Sekretariat einen Besprechungstermin mit uns vereinbaren.
Zudem stehen die Rechtsanwälte Ihnen montags bis donnerstags von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr grundsätzlich für telefonische Rücksprachen zur Verfügung. Damit dies bestmöglich gewährleistet ist, werden Besprechungstermine in dieser Zeit regelmäßig nicht vergeben. Wenn die Rechtsanwälte jedoch aufgrund eines Gerichtstermins während dieser Telefonsprechzeit nicht erreichbar oder aufgrund eines anderen Telefonates verhindert sein sollten, rufen wir Sie alsbald zurück.
Wenn Sie Hilfe brauchen oder Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Montag - Donnerstag:
9.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
9:00 - 13.00 Uhr
Telefon: 08821 53051
E-Mail: kanzlei@gap-gr.de