Ob die Vorladung zur Vernehmung, die Durchsuchung der Wohnung, ein Strafbefehl, die Einlegung einer Berufung oder Revision oder die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens – warten Sie nicht ab, sondern kontaktieren Sie sofort unsere in Strafsachen erfahrenen Rechtsanwälte. Denn hat das Ermittlungsverfahren einmal begonnen, müssen Sie teilweise sehr empfindliche Eingriffe in Ihre Rechte in Kauf nehmen.
Die Bearbeitung strafrechtlicher Mandate übernehmen in unserer Kanzlei sowohl Rechtsanwalt Röhrig, Fachanwalt für Strafrecht, als auch Herr Rechtsanwalt Dr. Geiger, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im Bereich des Verkehrsstrafrechts und in Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidigen beide Rechtsanwälte. Als Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Rechtsanwalt Michael Röhrig Strafverteidigungen im Bereich des gesamten Strafrechts in ganz Deutschland.
Durch die Spezialisierung als Fachanwalt im Bereich des Strafrechts und der Strafverteidigung erhalten Sie eine optimale Vertretung Ihrer Interessen. Wir verfügen über eine umfassende theoretische Rechtskenntnis und große praktische Erfahrung, durch die wir ein effektives Verteidigungskonzept erarbeiten können. Wir gehen dabei natürlich stets auf Ihren individuellen Fall ein und berücksichtigen die jeweiligen Vorwürfe und möglichen Folgen bei der Strafverteidigung.
Im Falle eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens sollten Sie unbedingt – so früh wie möglich – Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht aufnehmen und in der Regel von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Ohne Beistand eines Strafverteidigers liegt in einem Strafverfahren offensichtlich keine „Waffengleichheit“ vor, weil Richter und Staatsanwälte als sehr gut ausgebildete Juristen Ihnen gegenüberstehen. Dem können Sie durch Hinzuziehung und Beauftragung eines Strafverteidigers/Fachanwalt für Strafrecht begegnen.
Im Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren und in den Rechtsmittelinstanzen der Berufung oder Revision befassen wir uns im Bereich Strafrecht u.a mit folgenden Teilgebieten:
Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, z.B. beim Vorwurf einer besonders schwerwiegenden Straftat. In geeigneten Fällen dieser sog. notwendigen Verteidigung sind unsere Rechtsanwälte auch als Pflichtverteidiger tätig.
Oft sind es leichtfertige Angaben gegenüber Staatsanwaltschaft oder Polizei, die dem Beschuldigten zum Verhängnis werden. Sie sollten daher auf jeden Fall von Ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen, und sich immer mit einem Fachanwalt für Strafrecht beraten. Das Schweigen an sich darf keine negativen Auswirkungen für Sie haben. Sie haben ein Schweigerecht, machen Sie hiervon Gebrauch!
Es droht eine Verhaftung? Eine Durchsuchung ist angeordnet? Sie sind von einer Strafanzeige betroffen? Dann kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich. Mit unseren Kenntnissen im materiellen Strafrecht und im Strafprozessrecht können Sie sich auf eine hochqualifizierte Vertretung Ihrer Rechte verlassen. Als Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Michael Röhrig in jeder Lage eines Strafverfahrens zur Seite. Beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit verteidigt ebenso Rechtsanwalt Dr. Gunnar Geiger als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wenn Sie Hilfe brauchen oder Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Montag - Donnerstag:
9.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
9:00 - 13.00 Uhr
Telefon: 08821 53051
E-Mail: kanzlei@gap-gr.de