Unsere Anwaltskanzlei vertritt Ihre Interessen als Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsrat, sowohl in außergerichtlichen Auseinandersetzungen als auch in gerichtlichen Verfahren. Ansprechpartner hierfür ist Herr Rechtsanwalt Röhrig, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im umfangreichen Rechtsgebiet des Arbeitsrechts stehen wir insbesondere bei Problemen im bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnis und bei der Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen zur Seite.
Sehr komplex, schwer überschaubar und ständigen Gesetzesänderungen unterlegen – um in der umfangreichen Materie des Arbeitsrechts eine optimale Beratung bieten zu können, sind ein entsprechend umfangreiches Fachwissen, sehr gute Rechtskenntnisse und praktische Erfahrung erforderlich. Aus diesen Gründen haben wir uns spezialisiert und bieten die Beratung und Unterstützung im Arbeitsrecht durch Rechtsanwalt Michael Röhrig, Fachanwalt für Arbeitsrecht, an.
Gerade im Arbeitsrecht geht es oftmals um existenzielle Probleme, insbesondere im Falle einer Kündigung. Herr Rechtsanwalt Michael Röhrig bildet sich in diesem Bereich regelmäßig fort, um Sie immer bestmöglich rechtlich unterstützen und begleiten zu können.
Wir sind demnach selbstverständlich immer auf dem aktuellen Stand in Bezug auf Neuregelungen im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts und verknüpfen dieses Wissen mit zahlreichen praktischen Erfahrungen. So finden wir für Sie im Falle eines Konfliktes zwischen den Interessen von Arbeitnehmer/Betriebsrat und Arbeitgeber eine sehr gute Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen. Zudem können wir im Vorfeld klären, ob eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit möglich und sinnvoll ist oder die Ansprüche gerichtlich geklärt und durchgesetzt werden müssen.
Im Arbeitsrecht beraten bzw. vertreten wir Sie u.a in diesen Bereichen:
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In vielen arbeitsrechtlichen Fällen ist die Zeit ein entscheidender und somit sehr wichtiger Faktor. Haben Sie eine Kündigung erhalten, muss in der Regel innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Geschieht dies nicht oder verspätet, kann allein dadurch die Kündigung wirksam geworden sein.
Reagieren Sie daher schnell und kontaktieren Sie uns unverzüglich. Auch sind oftmals vertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu beachten, sodass Ansprüche verfallen können, wenn diese nicht rechtzeitig (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit) schriftlich bzw. in Textform sodann gerichtlich geltend gemacht werden. Auch hier ist schnelles Handeln zwingend notwendig, um Ihre Interessen zu wahren.
Wir übernehmen Ihren Fall auch kurzfristig und kümmern uns ohne Verzögerung um Ihr Anliegen.
Wenn Sie Hilfe brauchen oder Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Montag - Donnerstag:
9.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
9:00 - 13.00 Uhr
Telefon: 08821 53051
E-Mail: kanzlei@gap-gr.de