Hauptstr. 60-64
82467 Garmisch-Partenkirchen

Mo-Do: 9.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 9:00 - 13.00 Uhr

Rechtsanwälte Dr. Geiger & Röhrig

Zivilrecht/ Immobilienrecht

Neben den Fachbereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht ist unsere Kanzlei ebenso Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner für Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts und Vertragsrechts. Ob es um Konflikte zwischen Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer oder Besitzer und Eigentümer geht – die Rechtsanwälte Dr. Geiger und Röhrig beraten und vertreten Sie stets kompetent und setzen Ihre Interessen konsequent durch.

Kompetente Beratung zu Problemen des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts

Wir bearbeiten sämtliche Mandate im allgemeinen Zivilrecht, wobei insbesondere die Gebiete Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten vertreten wir Sie u.a. bei:

  • Ansprüche aus Kaufverträgen
  • Ansprüche aus Darlehensverträgen
  • Ansprüche aus Schenkungsverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen

Dabei bemühen wir uns immer darum, den Konflikt – sofern dies durch Sie gewollt ist – durch eine außergerichtliche Lösung beizulegen, um Ihnen den Aufwand für Zeit und Kosten so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus vertreten wir Sie natürlich auch professionell vor Gericht und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Beratung und Vertretung zum Immobilienrecht und Mietrecht/ Pachtrecht

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Miet- und Immobilienrecht ist Rechtsanwalt Röhrig. Er ist Kreisvorsitzender des BWE (www.bwe-online.de – Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband e.V.) im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und steht Ihnen u.a. für die folgenden Bereiche kompetent zur Seite:

  • Miet- und Pachtrecht
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Grundstückskauf und -verkauf
  • Immobilienkauf und -verkauf

Sie interessieren sich für uns und unsere Leistungen?

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns: